Unternehmensführung | Betriebswirtschaft
Kostenlose Muster zum Download (Quelle: WHKT)
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Die hier bereitgestellten, durch die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz erstellten Unterlagen wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Sie erkennen jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Lkw-Maut (streckenabhängige Bundesfernstraßenmaut)Die streckenabhängige Lkw-Maut gilt ab 1. Juli 2018 neben Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch für sonstige Bundesstraßen. Wir informieren Handwerksbetriebe mit Fahrzeugen ab 7,5 t über die Mautpflicht und -bezahlung. … > mehr dazu beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) |
Lenk- und Ruhezeiten / TachographenpflichtDie Bestimmungen des Fahrpersonalrechts über Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer und deren Kontrolle durch Tachographen können auch Unternehmen des Handwerks betreffen. Aufgrund europäischer Bestimmungen besteht seit dem 1. Mai 2006 die Pflicht zum Einbau und zur Nutzung eines digitalen Tachographen für erstmalig zugelassene Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (soweit keine Ausnahmeregelung greift).> mehr dazu beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) |
BerufskraftfahrerqualifikationsgesetzDurch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die -verordnung sind im gewerblichen Güter- und Werkverkehr Grundqualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für Kraftfahrer von Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht obligatorisch.> mehr dazu beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) |
WerkverkehrHandwerksbetriebe, die Werkverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse betreiben, müssen ihr Fahrzeug beim Bundesamt für Güterverkehr anmelden.> mehr dazu beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) |